Seit einiger Zeit läuft die Meldung von Chor-Veranstaltungen nicht mehr nur „über den Verband“, sondern auch direkt durch den Chor/Verein im GEMA-Onlineportal. Dort werden sowohl chorische als auch gesellige Veranstaltungen erfasst.
Tja, und ehe man sich versieht, wird man plötzlich zum oder zur GEMA-Beauftragten des Chores! Aber das kann ja alles nicht so schwer sein?
Ist es nicht, aber dennoch kann es die ein oder andere Hürde geben!
Ob eventuell nicht doch der eigene Chorverband weiterhin diese Meldungen übernimmt, erfragen Sie dort. Hier kann es z.B. Rabatte oder spezielle Regelungen geben.
Wen betrifft das denn genau?
Grundsätzlich betrifft die Regelung jeden Chor bzw. Verein, der selbst Veranstalter ist (beispielsweise Konzerte, Freundschaftssingen, öffentliche Proben, Festakte, etc.). Dann ist der Verein auch für die GEMA-Anmeldung und die Musikfolgen/Setlists verantwortlich.
Was muss gemeldet werden?
Gemeldet werden müssen eigentlich immer zwei Dinge:
1. Die Veranstaltung
Damit wird die Musiknutzung lizenziert (Tarif/Preis wird im Portal berechnet).
2. Die Setlist (Musikfolge)
Damit die Einnahmen korrekt an die Urheber ausgeschüttet werden.
Bis wann muss gemeldet werden?
Die GEMA empfiehlt die Anmeldung der Veranstaltung so früh wie möglich, das Einreichen der Setlist muss nach der Veranstaltung innerhalb von sechs Wochen geschehen.
Wichtig: Bei manchen Gesamtverträgen/Verbandsregelungen gibt es zusätzliche Vorgaben, z.B. für Rabatte oder interne Abrechnungen.

So viele Lieder… richtig Suchen bei der GEMA
Der Katalog der GEMA ist groß, sehr, sehr groß! Darum ist es unter Umständen nicht einfach, im GEMA-Onlineportal auf Anhieb den richtigen Titel zu finden. Denn die Suchfunktion bringt nicht immer die zu erwartenden Ergebnisse, wie hier auf dem Bild gut zu sehen ist:

Der Suchbegriff „Das Meer der Liebe“ bringt als ersten Treffer „Das Feuer der Liebe“. Und ungefähr 300 weitere Ergebnisse. In diesen 300 Ergebnissen versteckt sich leider der eine, von uns gesuchte Titel.
Es gibt viele Lieder, die einen identischen Namen tragen, allerdings von verschiedenen Komponisten stammen. Und so ist die Suchergebnisliste leider sehr lang. Leicht gefrustet verleitet es dazu, einfach irgendeines der vorgeschlagenen Lieder zu wählen. Was nicht im Sinne des Erfinders ist.
Ein exaktes Ergebnis bringt die Suche nach der GEMA-Werknummer. Die ist aber in den seltensten Fällen bekannt.
Jetzt sind Chöre klar im Vorteil, denn auf dem Notenblatt steht nicht nur der Titel des aufgeführten Liedes, sondern dort sind auch die Beteiligten wie Komponist, Texter oder Bearbeiter aufgeführt.
Und genau diese Option bietet die Suche der GEMA an. Wird der Beteiligte bei der Suche mit angegeben, wird das Suchergebnis gleich viel präziser:

Es kann mühsam sein, den richtigen Titel zu finden. Aber mit ein wenig Erfahrung wird auch der Umgang mit der Suchfunktion leichter.
Es ist auch einen Versuch wert, von der „Einfachen Suche“ zur „Erweiterten Suche“ umzustellen. Hier haben Sie die Möglichkeit, beim Werktitel die Suche von „ist exakt“ auf „enthält“ zu ändern, und schon werden Ihnen Alternativen angezeigt, die den richtigen Treffer enthalten können.

Zudem ist es wichtig, bei der Meldung gewissenhaft zu sein, denn nur so erhalten die Urheber auch wirklich ihre Beteiligung.
