Jeder, der öffentlich Musik aufführt, kommt nicht an der GEMA vorbei. Und das spaltet die Gemüter. Musikschaffende sehen ihre Rechte vertreten, Verbraucher und Veranstalter fühlen sich gegängelt.
Skandal: Illegale Aufführungen von „Laterne, Laterne“ beim Martinsumzug des Kindergartens – die GEMA hat es gut hinbekommen, sich im Zeitalter des Internets einen fragwürdigen Ruf zu erarbeiten.
Oberflächlich betrachtet zu Recht, denn viele der bekannt gewordenen Geschichten lösen erstmal ein Kopfschütteln aus. Im Nachhinein erwiesen sich manche dieser Storys jedoch als reißerische Aufmacher im Boulevardblatt-Stil, die jeglicher Grundlage entbehren. Bei manchen allerdings ließ auch die GEMA das nötige Feingefühl bei der Lösung eines Streits vermissen.
Auch im Internet ist die Darbietung von Musik gewissen Regeln unterworfen. Im Streit um die Wiedergabe von GEMA-geschütztem Musikrepertoire einigten sich im November 2016 YouTube und die GEMA nach jahrelangem Streit. YouTube bzw. Google zahlt an die GEMA nun Lizenzgebühren für abgespielte Musik.
Den Musikschaffenden freut es gleichermaßen wie den genervten Nutzer, denn sie erhalten nun auch für die Wiedergabe auf YouTube entsprechende Tantiemen und jeder kann nun ohne Sperrbildschirm Musikvideos auf YouTube ansehen.
Inwiefern betrifft die GEMA meinen Chor?
Doch wir verlassen jetzt die große Medienbühne und gehen zum Thema über, das uns interessiert: Wie gehe ich als Chor mit der GEMA um?
Eine öffentliche Aufführung von Musik erfordert eine Meldung bei der GEMA. Egal ob Straßenmusikant, Discoabend, Dorffest oder Chorkonzert. Dabei haben es die Chöre in dieser Aufzählung noch am einfachsten, zumindest wenn Sie einem Chorverband angehören. Viele Chorverbände haben Verträge mit der GEMA, die jedem Chor eine unkomplizierte Veranstaltung ermöglicht und häufig auch die Kosten trägt. Das entbindet den Chor allerdings nicht von der Anmeldepflicht der Veranstaltung.
Klingt doch sehr unkompliziert, oder? Ist es auch, aber dennoch hört man immer wieder von Nachforderungen von der GEMA, die (wie oben beschrieben) oft nur Kopfschütteln auslösen – und auch noch richtig ins Geld gehen.
Fragen zur GEMA und Chor
Um Antworten zu finden, bietet sich das Internet an. Problematisch wird es allerdings, wenn sich auf die eine Frage gleich mehrere Antworten finden lassen. Wie lässt sich der Wahrheitsgehalt überprüfen? Wie lässt sich auf Nummer sicher gehen?
Wir würden hier gerne ein wenig aufklärend eingreifen.
Dazu möchten wir eure Fragen sammeln und diese von der GEMA konkret aus erster Hand beantworten lassen.
Mit einem Fragenkatalog (und einem entsprechenden Erwartungsdruck) in der Hinterhand, wird es leichter sein, einen passenden Ansprechpartner bei der GEMA zu bekommen.
Also:
Stellt uns eure Fragen! Gebt uns eure Erfahrungen wieder!
Musstet ihr einmal Gebühren nachzahlen, weil die GEMA-Anmeldung vergessen wurde? Fühlt ihr euch im Recht, weil nur GEMA-freie Musik gespielt wurde und deshalb keine Zahlung notwendig war?
Nutzt die Kommentarfunktion oder schreibt uns eine E-Mail.
Wir versuchen, Licht in den Dschungel der öffentlichen Musikaufführung zu bringen, und freuen uns auf eure Fragen!
ich hab mal gehört, dass der Veranstalter bei der GEMA anmelden muss und auch zahlt. Wenn ich mit meinem Chor fürs Dorffest bestellt werde, ist doch die Gemeinde Veranstalter und muss melden und zahlen. Stimmt das?
Wir haben einen Mitschnitt von unserm bei der GEMA angemeldeten und bezahlten Konzert und wollen Hörproben auf unserer Internet-Seite veröffentlichen. Was ist die günstigste Variante, die möglichst keine zusätzlichen GEMA-Kosten verursacht?
Wir gehören keinem Chorverband an, weil dieser für uns nur teuer, aber wenig gewinnbringend war. Grundsätzlich ist die Anmeldung bei der Gema aber auch so kein großes Problem. Schade ist, dass die Formulare recht kompliziert sind und wenig eindeutig.
Der Großteil der Laienchöre, die nur zum Spaß singen, veranstaltet Konzerte in Kirchen oder anderen Räumlichkeiten ohne Großen Schnick-Schnack. Es gibt Karten zu einem Eintrittspreis, der die Kosten deckt und schöne Musik nach gekauften Noten.
Wäre es da nicht möglich zum Beispiel für Konzerte bis 300 Besucher oder sowas eine sehr vereinfachte Antragsversion raus zu geben? Wenn man bei den komplizierten Angaben nur die Hälfte ausfüllt, ist man dort ja auch zufrieden. Warum dann nicht gleich einfach?
Geniale Idee!
Das würde einiges erleichtern!
Vor allem, weil die GEMA zur Bearbeitung sehr, sehr lange braucht aber von dem Veranstalter zweimal ein Formular fordert. Vorher und wenn die Veranstaltung vorbei ist.
Ich hatte viele Jahre eine nette persönliche Ansprechpartnerin, der ich meine GEMA Liste nach den Chorkonzerten geschickt habe. Das war wunderbar.
Leider geht jetzt alles nur zentral.
Das hat etwas von der Call Center Mentalität und motiviert noch weniger!
Man merkt, dass diese „Behörde“ für die Zeit bezahlt wird um solche unverständlich und komplizierten Formulare zu bearbeiten.
Anders als wir Chorleiter, die das nebenbei auch noch erledigen müssen und dann auch noch alles mit der Hand schreiben sollen????
Niemand ist dagegen den Urhebern ihr Geld zukommen zu lassen, aber der Weg ist mehr als steinig.
Mit geeigneten Programmen ist es möglich, Übungsdateien für einzelne Chorstimmen anzufertigen. Dabei werden die Noten abgeschrieben oder gescant. Man kann die Noten aber auch einspielen. Fallen dafür GEMA-Gebühren an?
Dürfen Chorsänger im Konzertaus kopierten Noten singen,weil die Liederbücher zu schwer sind, jeders Mitglied aber ein Originalbuch besitzt?
In dem Fall betrifft das nicht die GEMA, sondern den Verlag. Dieser muss die Kopien genehmigen.
Hier gibt es ein paar Infos zum Thema „Noten kopieren“:
https://www.arrangement-verlag.de/magazin/noten-kopieren-was-ist-erlaubt/